- Rechtssinn
- Rẹchts|sinn, der <o. Pl.>: Sinn für Recht u. Unrecht.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Schwägerschaft — (auch Affinität, von lat.: affinitas = Schwägerschaft) ist eine traditionell durch Heirat (heute u. U. auch durch Verpartnerung) vermittelte indirekte Verwandtschaftsbeziehung zwischen Nichtblutsverwandten. Die mit einer Person… … Deutsch Wikipedia
Schikane — Schikane, im Rechtssinn, liegt vor bei Ausübung eines Rechts, wenn diese Ausübung nur den Zweck haben kann, einem andern Schaden zuzufügen (B.G.B. § 226). [694] Angesichts einer so überaus weitgehenden Einschränkung des Begriffs im Gesetz ist… … Lexikon der gesamten Technik
unbeugsam — unbezähmbar; unbezwinglich; unzähmbar; stur; widerspenstig * * * un|beug|sam [ʊn bɔy̮kza:m] <Adj.>: sich keinem fremden Willen beugend; jeder Beeinflussung verschlossen: ein unbeugsamer Charakter; ihr Wille war unbeugsam. Syn.: ↑ beharrlich … Universal-Lexikon
2 10 02 — Wappen Karte … Deutsch Wikipedia
Agrargemeinschaft — Dieser Artikel wurde auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und beteilige dich bitte an der Diskussion! Folgendes muss noch verbessert werden: Artikel weist formale Probleme auf (kaum… … Deutsch Wikipedia
Arbeitsrecht der Kirchen — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland … Deutsch Wikipedia
Behördliche Bewilligung — Ein Bescheid ist eine bestimmte Form eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht Deutschlands und Österreichs. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Wesentliche Bescheidmerkmale 2.2 Arten von Beschei … Deutsch Wikipedia
Behördliche Genehmigung — Ein Bescheid ist eine bestimmte Form eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht Deutschlands und Österreichs. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Wesentliche Bescheidmerkmale 2.2 Arten von Beschei … Deutsch Wikipedia
Bescheid — Ein Bescheid ist eine bestimmte Form eines Verwaltungsakts im Verwaltungsrecht Deutschlands und Österreichs. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Österreich 2.1 Wesentliche Bescheidmerkmale … Deutsch Wikipedia
Delikt — Ein Delikt ist in der deutschen Rechtssprache im Zivilrecht eine unerlaubte Handlung und im Strafrecht eine Straftat (Verbrechen oder Vergehen). Die Kriminologie verwendet den Ausdruck Delikt als Oberbegriff für alle im weitesten Sinne… … Deutsch Wikipedia